Wie gelingt Kooperation? Teil 3: Schnittstellen im BEM Titelbild

Wie gelingt Kooperation? Teil 3: Schnittstellen im BEM

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Über diesen Titel

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, ist seit 2004 Pflicht für Arbeitgebende und ergibt sich heute aus dem §167 des neunten Sozialgesetzbuchs. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit (AU) von Beschäftigten möglichst zu überwinden und einer erneuten AU vorzubeugen. Dabei können Unternehmen von den Sozialversicherungsträgern unterstützt werden. Die betriebliche Zusammenarbeit ist hier schon lange Zeit erprobt. Das BEM ist also ein idealer Ausgangspunkt, um Chancen und Hürden von Kooperation ausgiebig zu beleuchten. Hierzu begrüßt unsere vdek-Kollegin Isabelle Woelk gleich drei Gäste: • Frau Klopsch, Deutsche Rentenversicherung Bund, • Frau Winterstein, DAK-Gesundheit und • Herr Taddicken, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Sie berichten darüber, wie sie bei der Rehabilitation und der Wiedereingliederung von Betroffenen trägerübergreifend unterstützen. In der zweiten Hälfte des Gespräches geht es auch um ihre Erfahrungen während und nach der Covid-19-Pandemie. Long bzw. Post Covid ist dabei eine besondere Herausforderung für die Erkrankten, aber auch für diejenigen, die Erkrankte beraten und begleiten. Weitere Informationen zur Zusammenarbeit verschiedener Sozialversicherungsträger unter https://www.iga-info.de/kooperation

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