Schweigen? Lügen? Das ist erlaubt! Titelbild

Schweigen? Lügen? Das ist erlaubt!

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Über diesen Titel

1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema.
10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Richtig oder falsch?

Kommt drauf an. Heute beschäftigen wir uns mit der Frage, wer reden muss, wer schweigen oder sogar lügen darf. Für wen was gilt, hängt nicht nur davon ab, ob wir uns im Zivil- oder im Strafprozess befinden, sondern auch davon, welche Rolle man innehat. Was für Angeklagte gilt, gilt noch lange nicht für Zeuginnen und Zeugen. Manchmal darf man sogar lügen! Im Strafverfahren jedenfalls. Im Zivilverfahren nicht, sonst wechselt man von dort ganz schnell ins Strafrecht und schlimmstenfalls auf die Anklagebank.

Fun Fact: Auch im Zivilprozess darf man schweigen. Das wird man allerdings bitter bereuen, denn das Gericht entscheidet nur über das, was die Parteien auch vorgetragen haben. Und: Widersprichst Du dem Gegner nicht, hast Du Pech gehabt.

Auskunftsverweigerungsrecht

Zeugnisverweigerungsrecht

§§ 383 ff ZPO

§§ 52 ff StPO

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