Kants Philosophie - Die Moral der Achtung und der Liebe: Vollkommene und unvollkommene Pflichten
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Über diesen Titel
Alle moralischen Pflichten, sie seien nun solche gegen andere Menschen oder gegen sich selbst, lassen sich nach Kant in Pflichten im engen und im weiten Sinne einteilen. Die ersteren sind Pflichten zur Achtung von Rechten, die anderen sind Pflichten der tätigen Nächstenliebe und haben die Beförderung von Zwecken zum Inhalt.
Zitat: 0:08
Enge und weite Pflichten: 0:36
Im Konfliktfall sind stets zuerst die engen Pflichten zu erfüllen: 12:32
Die Bestimmung von engen und weiten Pflichten nach dem kategorischen Imperativ: 34:30
Rechtspflichten und Liebespflichten: 54:54
Achtung, Liebe und Humanität: 59:55
Die moralisch gebotene Nächstenliebe kann nur Liebe des Wohlwollens, nicht Liebe des Wohlgefallens sein: 1:11:01
Schuldigkeit und Gütigkeit: 1:30:35
Güte sollte nach Möglichkeit betrachtet werden, als täte man nur seine Schuldigkeit: 2:02:26
Dank: 2:24:11
Über die konkreten Pflichten schreibt Kant vor allem in seiner Metaphysik der Sitten: http://korpora.org/kant/aa06/203.html. Es empfiehlt sich unbedingt, auch und gerade die teils ausführlicheren und erhellenderen Vorlesungen zur Moralphilosophie zu lesen: https://www.archive.org/details/kantsgesammeltes271imma | https://archive.org/details/kantsgesammeltes272imma | https://archive.org/details/kantsgesammeltes0027kant_s1s1/mode/2up.
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