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Folge #4 Kindeswohlorientierte Besuchskontakte

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Über diesen Titel

Pflegekinder haben in den meisten Fällen verletzende Erfahrungen in ihrer Herkunftsfamilie machen müssen. Viele von ihnen wurden traumatisiert. Nach der Trennung der Pflegekinder von ihren leiblichen Eltern, stellt sich im Jugendamt die Frage, ob Besuchskontakte zu den Herkunftseltern ermöglicht werden sollen. Falls das Jugendamt zur Einschätzung kommt, dass keine Umgangskontakte stattfinden sollten, können sich die Herkunftseltern an das Familiengericht wenden, dem dann die Entscheidung obliegt. Bei ihrer Einschätzung setzen die Gerichte Pflegekinder häufig mit Scheidungskindern gleich. Dabei gerät aus dem Blick, dass Pflegekindern im Unterschied zu Trennungskindern von ihren Eltern Gewalt angetan wurde. Dienen Besuchskontakte zwischen Pflegekindern und ihren leiblichen Eltern also wirklich dem Kindeswohl? Wie erleben Pflegekinder eigentlich solche Besuche ihrer leiblichen Eltern? Und nach welcher Maßgabe sollten die Familiengerichte über Besuchskontakte entscheiden? Der ehemalige Jugendamtsleiter Heinzjürgen Ertmer, die Psychologin Christine Köckeritz, und der Fachanwalt für Familienrecht Peter Hoffmann geben Antworten hier auf diese Fragen.

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