#235 Hessenthaler vs Westenthaler: Nachträgliche Mitteilung Titelbild

#235 Hessenthaler vs Westenthaler: Nachträgliche Mitteilung

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Über diesen Titel

Von Michael Nikbakhsh. Die 235.Ausgabe ist eine "Nachträgliche Mitteilung", sie erfolgt nach §10 des Mediengesetzes auf Verlangen Peter Westenthaler. Die Mitteilung bezieht sich auf Dunkelkammer-Ausgabe #73 vom 3. Mai 2024, in welcher Julian Hessenthaler die Einbringung einer Privatanklage gegen Peter Westenthaler wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede (§111 StGB), der Kreditschädigung (§152 StGB) und wegen des Vorwurfs einer abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung (§113 StGB) ankündigte. In dem von Julian Hessenthaler angestrengten Privatanklageverfahren wurde Peter Westenthaler nun von allen wider ihn erhobenen Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen. // Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus kannst Du mit einer Mitgliedschaft via Steady unterstützen https://steady.page/de/die-dunkelkammer/about Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des Dunkelkammer-Teams
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