Folgen

  • # 95 Die Einziehungsklage
    Mar 31 2026

    Wie heißt es gleich so schön zum Bereicherungsrecht?-"Im Dreipersonenverhältnis verbietet sich jede schematische Betrachtungsweise.“ Anders bei der Einziehungsklage, wo die schematische Betrachtungsweise nicht nur erlaubt, sondern geboten ist! Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sorgen mit ihrer zweiten Folge zum Recht der Forderungspfändung, dass Ihr im Bermuda-Dreieck zwischen Zwangsvollstreckungsgläubiger, Zwangsvollstreckungsschuldner und Drittschuldner nicht die Orientierung verliert, sondern am Ende nachvollziehen könnt, weshalb die Einziehungsklage für das LJPA so - nun ja - anziehend ist, gehen doch hier Zwangsvollstreckungsrecht (Wirksamkeit des PfÜB!), allgemeines Zivilprozessrecht (Prozessführungsbefugnis, Streitverkündung!) und allgemeines Schuldrecht (der ganze Rest!) eine glückliche Verbindung ein. Und apropos glücklich: Viel Spaß beim Hören!

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung

    03:30 Die Konstellation der Einziehungsklage

    10:42 Statthaftigkeit: Normale Leistungsklage

    12:06 Zuständigkeit

    15:40 Prozessführungsbefugnis

    19:16 Rechtschutzbedürfnis

    25:49 Muss der Gläubiger dem Schuldner den Streit verkünden nach § 841 ZPO?

    28:12 Besonderheiten im Urteil, wenn der Streit verkündet wird

    30:44 Begründetheit: Obersatz

    32:34 Die Einziehungsberechtigung

    42:53 Das Bestehen der Forderung

    47:50 Eigene Einwendungen des Drittschuldners gegen den Gläubiger

    51:09 Schutzvorschriften und Einwendungen des Drittschuldners im Verhältnis zum Schuldner nach §§ 404 ff BGB

    01:04:41 Schutzvorschrift § 836 ZPO

    01:07:00 Einwendungen gegen die titulierte Forderung?

    01:09:15 Schadensersatzklage nach § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO

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  • # 94 Alles rund um den PfÜB
    Mar 24 2026

    Wie formuliert gleich § 883 Abs. 1 ZPO in prosaischer Schlichtheit? „Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge beweglicher Sachen herauszugeben, so sind sie von dem Gerichtsvollzieher ihm wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben.“ Das versteht jeder. Aber: Wie funktioniert das eigentlich, wenn es nicht um bewegliche Sachen, sondern um Forderungen geht? Die sind zwar - in der Diktion der ZPO - immerhin auch „beweglich“ nämlich „bewegliches Vermögen“. Aber: Wie nimmt man eine Forderung weg? Und wer tut das? Antworten hierauf findet man in den §§ 828 ff. ZPO, die weit weniger verständlich sind als § 883 Abs. 1 ZPO. Wie gut, dass Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sich in Fortsetzung unserer Reihe zum Zwangsvollstreckungsrecht dem „PfÜB“ widmen, dem Pfändung- und Überweisungsbeschluss. Dessen Voraussetzungen und Wirkungen werden von den beiden liebevoll seziert und in das beliebte Schema „Römisch I. bis V.“ (RefPod-Folge # 49!) eingepasst. Zugleich wird so der Boden bereitet für die Einziehungsklage, in der vieles von dem in dieser Folge Besprochene gerade NICHT geprüft wird. Und nicht vergessen: „A" kommt vor „I“! Hä? Viel Spaß beim Hören!

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung und Einleitung

    01:50 Prüfungsschema I-V

    05:40 Konstellation Gläubiger - Schuldner - Drittschuldner

    13:30 Funktionelle Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts, § 828 Abs. 1 ZPO

    17:35 Antrag auf Erlass des PfÜB

    25:25 Zug-um-Zug Verurteilung, § 765

    28:22 örtliche Zuständigkeit , § 828 Abs. 2 ZPO

    30:20 Arrestatorium und Inhibitorium, § 829 Abs. 1 ZPO

    37:34 Zustellung an den Drittschuldner ist Wirksamkeitsvoraussetzung, § 829 Abs. 3

    39:41 Unpfändbare Forderungen, § 811 ZPO

    42:30 Abtretungsverbot = Unpfändbarkeit? § 851 ZPO

    49:38 Anhörung des Schuldners? Nein, § 834 ZPO

    51:44 Wirkungen der Pfändung

    56:32 Auskunftspflicht des Drittschuldners nach § 840 ZPO

    01:01:29 Der Überweisungsbeschluss

    01:04:18 Wirkungen der Überweisung

    01:15:10 Rechtsbehelfe gegen den PfÜB

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  • # 93 BerufungsR 2 (Begründetheit, Tatsachenbindung, Novenrecht)
    Mar 17 2026

    Berufungsrecht die Zweite! Nach ihrem Einstieg in der vergangenen Woche werfen sich Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, nun mitten hinein ins Getümmel der Begründetheitsprüfung und stoßen dort auf DIE beiden zentralen Normen des Berufungsrechts - § 529 Abs. 1 ZPO und § 531 Abs. 2 ZPO, die von den beiden liebevoll seziert und in den Klausurkontext eingeordnet werden. Was ist der Unterschied zwischen tatbestandlichen Feststellungen und solchen nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO? Wann sind die ersteren bindend und wann die letzteren? Wann darf ich in der Berufungsinstanz neu vortragen und wie war das gleich mit der erstmaligen Ausübung von Gestaltungsrechten? Wir sind uns sicher: Diese Folge weckt keine „Vollständigkeits- und Richtigkeitszweifel“ (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 ZPO!), sondern verschafft Euch einen mehr als profunden Eindruck über das Herzstück einer Berufungsklausur.

    Das Zusatzmaterial (Schemata, Beispiele, Schriftsätze) zur Berufungsreihe, das wir anlässlich dieser Folge mit weiteren Beispielen ausgebaut haben, findet ihr hier.

    Es folgt noch eine finale Folge 3, aber erst einmal: Viel Spaß beim Hören!

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung

    01:56 Obersatz und Schema

    05:22 Verfahrensfehler

    09:57 Zulässigkeit der Klage

    13:42 Begründetheit der Klage

    16:33 Beweiskraft des Tatbestandes, § 314 ZPO

    20:55 Grds. Bindung an erstinstanzliche Feststellungen, § 529 I Nr. 1 1. Hs. ZPO

    27:01 Ausnahmsweise keine Bindung bei Vollständigkeits-/Richtigkeitszweifeln, § 529 I Nr. 1 2. Hs. ZPO

    36:00 Verfahrensfehler bei Tatsachenfeststellung

    45:00 Verstoß gegen § 286 ZPO

    50:38 Tatbestandsberichtigungsantrag, § 320 ZPO

    59:30 Novenrecht, § 531 ZPO

    01:16:43 Unstreitiger Vortrag

    01:25:32 Die 4 Berufungstöpfe!

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  • # 92 Berufungsrecht 1 (Grundlagen und Zulässigkeit)
    Mar 10 2026

    Liebe Hörerschaft, aufgepasst, es folgt eine Kaskade schlechter Wortspiele: Von Berufs wegen haben Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, viel mit der Berufung zu tun, weswegen sie sich dazu berufen fühlten, den Ruf der Hörerschaft nach einer Folgenreihe zum Berufungsrecht zu folgen. Bindend stellen die beiden fest: eine so umfangreiche Behandlung der Materie dürfte in Podcastform ein Novum sein, das - weil unstreitig - ohne Begrenzungen unbedingt zuzulassen sein dürfte. Und apropos „zuzulassen“: Diese Folge dreht sich im Schwerpunkt um die Examensrelevanz der Berufung und die Zulässigkeitsprüfung. Zwei weitere Folgen (zur Begründetheitsprüfung, zu Zweckmäßigkeitserwägungen und zum praktischen Aufgabenteil) werden folgen. Wir hoffen, diese Folgenreihe ist anschlussfähig. Na, alle Anspielungen verstanden? Wenn nein: Das ficht uns nicht an. Und nein: Wir nehmen nichts zurück. Viel Spaß beim Hören!

    Zusatzmaterial: Schemata, VU-Tabelle und praktische Aufgabenteile

    Aktuelle Entscheidung zur Frage der Wiedereinsetzung, wenn beim unzuständigen Gericht elektronisch ein Rechtsmittel eingelegt wird: BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2024 – XII ZB 411/23

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung

    03:55 Examensrelevanz

    06:08 Was ist die Berufungsinstanz für eine Instanz?

    09:53 Rechtsmittel der ZPO

    16:56 Bearbeitungsvermerk und Klausurschemata

    26:36 Rechtsbehelfsstation / Statthaftigkeit

    48:52 Beschwer

    55:18 Berufungssumme

    01:06:54 Einlegungsfrist

    01:23:01 Begründungsfrist

    01:28:25 Form und Zuständigkeit

    01:31:14 Fazit

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    1 Std. und 32 Min.
  • # 91 Eure Fragen - unsere Antworten und DANKE! (Richterberuf, Tipps kurz vorm Examen, Verbesserungsversuch uvm.)
    Feb 24 2026

    Danke, dass Ihr uns auf Platz 1 der Jura Podcasts in der Kategorie „Studium und Referendariat“ gevotet habe – das bedeutet uns sehr viel. Als kleines Dankeschön gibt es in dieser Woche eine Folge mit dem ganzen RefPod-Team, in der wir Eure Fragen beantworten, und zwar unter anderem die folgenden: Warum sind wir Richter geworden? Welche Tipps haben wir für den Berufseinstieg? Lohnt sich ein Wiederholungs- und Verbesserungsversuch? Was sind unsere Lieblings-Tipps für Ref und Examen – und was macht uns eigentlich abseits von Jura Freude? Antworten gibt es von Anna Henrichs, Christian Walz, Christoph Spielmann und Richard Ademmer, sämtlich Richter und AG-Leitende. Weil Ihr uns so schöne Fragen gestellt habt, haben wir auch eine an Euch: Kennt Ihr eigentlich Alfred Biolek? Und wieso hat Anna zweieinhalb Katzen? Und was ist Richards Kryptonit? Na gut, das waren drei Fragen... Viel Spaß beim Hören!

    #33 Letzter Tag vor den Examensklausuren - und jetzt? (Apple Podcast, Spotify und YouTube)

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung

    04:49 Warum wir Richter geworden sind?

    15:08 Tipps für Berufseinstieg

    20:00 Struggle mit dem Richterberuf

    23:58 Karriere in der Justiz

    30:51 Nur noch 5 Wochen bis zu den Klausuren! Was machen?

    34:50 Vorbereitung auf die mündlichen Prüfung

    37:33 Wie Prädikat durch mündliche Prüfung bekommen?

    39:01 Wie geht man mit dem schlechten Gefühl nach Klausuren um?

    43:34 Lohnt sich ein Wiederholungs-/Verbesserungsversuch?

    50:04 Lieblings-Tipps für Ref und Examen

    01:02:14 Was uns abseits von Jura begeistert

    01:04:50 Vielen Dank und liebe Grüße

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  • # 90 Einstweiliger Rechtsschutz gem. § 80 Abs. 5 VwGO (Grundlagen)
    Feb 10 2026

    „Das tritt nach meiner Kenntnis…ist das sofort, unverzüglich.“ – mit diesen Worten löste der SED-Funktionär Günter Schwabowski unbeabsichtigt den (vorzeitigen) Fall der Berliner Mauer aus (siehe: https://www.tagesschau.de/video/video-28415.html). Was das mit Klaus Neitzke, der in der Kindertagesstätte „Die einarmigen Banditen“ gerne eine Spielothek errichten möchte, zu tun hat? Claas Stodollick will ihm dies untersagen, und dieses unter Zwangsgeldandrohung verfügte Verbot gilt eben auch „sofort, unverzüglich“. Dies aber nur deswegen, weil Claus die Untersagungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung verbunden hat (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO), was es – obacht! – betreffend die Zwangsgeldandrohung nicht bedurfte (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). Diese und andere gleichermaßen feinsinnige wie klausurrelevante Unterscheidungen treffen Claas und Klaus, die zwei vollzugsfreudigen VA-Versteher aus der Bezirksregierung Münster, im Gespräch mit Anna Henrichs, Richterin und AG-Leiterin. Ob das für Klaus gut ausgeht? Hört es selbst in dieser neuen Folge zu den Grundlagen des Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO – viel Spaß dabei!

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  • Der Folgen-Guide ist da!
    Jan 29 2026

    Unter http://www.refpod.de findest du jetzt unseren Folgen-Guide – dein Wegweiser durch den RefPod-Kosmos! :)

    Wenn dir unsere Arbeit gefällt, freuen wir uns, wenn du für uns beim Jura-Podcast-Preis abstimmt.

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  • # 89 Sachliche Zuständigkeit (inkl. Streitwert-Reform)
    Jan 27 2026

    Was verbindet Inflation, steigende Preise für Speiseeis und das Amtsgericht Sankt Blasien? Richtig, alle drei Aspekte haben ihren Auftritt in dieser RefPod-Folge zur – Trommelwirbel – sachlichen Zuständigkeit in zivilrechtlichen Urteilsklausuren, „Speerspitze“ jeder Zulässigkeitsprüfung und damit ein Umstand, der in wirklich jeder (!) Urteilsklausur Erwähnung finden muss. Anna Henrichs und Christian Walz, beide Richter und AG-Leitende, dröseln Euch die Prüfung der sachlichen Zuständigkeit hingebungsvoll auf – angefangen von elementaren Fragen („Was und wieviel sollte ich prüfen und warum sollte ich nicht ‚§§ 23, 71 GVG‘ schreiben?“) bis zum Hochreck („Was ist unter der ‚Nachbarsache‘ im Sinne von § 23 Nr. 2 a) GVG eigentlich zu verstehen?“). Der oder die Kundige wird es an dieser zweiten Frage bereits gemerkt haben: Natürlich steht auch die Reform der Zuständigkeitsstreitwerte zum 01.01.2026 im Zentrum dieser Folge – und mit ihr das einschlägige Übergangsrecht! Absolute Examensrelevanz garantiert – viel Spaß beim Hören!

    # 7.5.: „Kurze (?!) Zwischenfrage: Ist § 281 BGB auf § 1004 BGB anwendbar? Bei Apple, Spotify und YouTube

    Wir sind nominiert zur Wahl als Deutschlands bester Jura-Podcast 2025 (JURios, Kategorie "Studium und Ref"). Hier kannst du für uns abstimmen!

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung

    03:34 Begriff der sachlichen Zuständigkeit (§ 1 ZPO - und § 1 StPO, § 1 BGB, § 1 StGB…)

    08:05 Instanzenzug

    11:32 § 23 GVG und § 71 GVG

    13:55 Schema

    15:40 § 23 Nr. 2 a) GVG (Wohnraummietverhältnisse) und Besonderheiten bei ausschließlicher Zuständigkeit

    28:55 § 23 Nr. 2 e) GVG (Nachbarrecht)

    35:28 § 71 Abs. 2 GVG

    36:44 § 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG (Pressesachen)

    38:34 § 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG (Heilbehandlung)

    39:25 Zuständigkeit kraft Sachzusammenhangs

    40:49 §§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG und der neue Zuständigkeitsstreitwert

    49:24 Übergangsrecht, § 44 EGGVG

    58:26 Bestimmung des Zuständigkeitsstreitwerts

    01:13:00 Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte

    01:17:50 Neuer § 102 ZPO

    01:22:02 Fazit

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    1 Std. und 23 Min.