Rückwärtsversicherung Titelbild

Rückwärtsversicherung

Rückwärtsversicherung

Jetzt kostenlos hören, ohne Abo

Details anzeigen

Über diesen Titel

OLG Brandenburg (11. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom15.03.2024 – 11 U 265/23

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat die Berufung des Klägers gegen die Abweisung seiner Klage auf Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte, dass die Beklagte gemäß § 2 Abs. 2 S.2 VVG leistungsfrei ist, da der Kläger den Zeitpunkt der Abgabe seiner Vertragserklärung nicht schlüssig nachweisen konnte.

Das Landgericht hatte festgestellt, dass der Kläger keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen hat, da eine Rückwärtsversicherung vorliegt und der Kläger den Zeitpunkt der Abgabe seiner Vertragserklärung nicht beweisen konnte. Der Kläger konnte nicht plausibel darlegen, dass er seine Vertragserklärung vor dem Eintritt des Versicherungsfalls abgegeben hat. Die Beweisaufnahme ergab, dass die Zeugin des Klägers keine konkreten Angaben zum Abgabezeitpunkt machen konnte. Zudem war der Kläger als selbstständiger Versicherungsvertreter der Beklagten tätig, was die Annahme einer Rückwärtsversicherung stützte.

JohannsenRechtsanwälte⁠

⁠HamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht


Noch keine Rezensionen vorhanden