Luhmaniac liest und interpretiert Niklas Luhmann, Das Recht der Gesellschaft Titelbild

Luhmaniac liest und interpretiert Niklas Luhmann, Das Recht der Gesellschaft

Luhmaniac liest und interpretiert Niklas Luhmann, Das Recht der Gesellschaft

Von: J. Feltkamp U.Sumfleth
Jetzt kostenlos hören, ohne Abo

Über diesen Titel

Ulrike Sumfleth und Joachim Feltkamp lesen und interpretieren den vollständigen Text des bahnbrechenden Werkes von Niklas Luhmann. Dabei gehen wir für diejenigen, die Luhmanns Systemtheorie noch nicht kennen, auf die theoretischen Grundlagen und Konzepte ein und erklären diese, so dass keine Vorwissen erforderlich ist.Creative Commons Politik & Regierungen Sozialwissenschaften Wissenschaft
  • 96. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 434, K09
    Dec 10 2025
    Gerade weil Politik und Recht eng zusammenhängen, weist die Theorie sozialer Systeme auf ihre unterschiedlichen Systemreferenzen hin. Ein Beobachter kann zwar erkennen, dass sich politische und rechtliche Operationen (Kommunikationen) gegenseitig bedingen und aufeinander auswirken. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass die Systeme eine Einheit bilden würden. Die Theorie sozialer Systeme geht von getrennten Systemen aus und macht das u.a. an folgenden Begriffen fest. Beide Funktionssysteme vollziehen ihre Autopoiesis (Selbstreproduktion) in jeweils operativer Geschlossenheit. D.h., die Kommunikation unterscheidet laufend, ob sie dem eigenen Netzwerk zuzuordnen ist oder nicht. Ausschlaggebend ist, ob die Kommunikation den eigenen Code berührt. Codes sind binäre (zweiwertige) Leitunterscheidungen. Beide Systeme verwenden unterschiedliche Codes. In der Politik dreht sich alles um die Unterscheidung von machtüberlegener/machtunterlegener Kommunikation. (Milder ausgedrückt: Die Kommunikation unterscheidet Regierende/Regierte, Regierung/Opposition, Amtsmacht/keine Amtsmacht.) Die leitende Unterscheidung des Rechtssystems ist dagegen: Recht/Unrecht. Zusätzlich wird differenziert, ob ein Fall gleich/ungleich ist. Auf diese Weise überprüfen beide Systeme laufend im Prozess der Kommunikation, wo die Grenze des jeweils eigenen Systems zur Umwelt verläuft. Sie konstruieren sich selbst als System in Differenz zur Umwelt (System-Umwelt-Differenz). Beide pflegen rekursive (rückbezügliche) Netzwerke. Die Kommunikation bezieht sich auf Begriffe mit unterschiedlicher politischer/rechtlicher »Vorgeschichte« zurück. Bereits in der Vergangenheit haben politische/rechtliche Kommunikationen auf unterschiedliche Weise Bezug auf Begriffe genommen – zu verschiedenen Zeitpunkten und in verschiedenen Kontexten. Jede dieser früheren Kommunikationen hat ihren eigenen Zeithorizont, ihre eigene Begriffs-Vernetzungsgeschichte. Z.B.: Bundestagsdebatten und rechtswissenschaftliche Studien zum Begriff der Souveränität. Durch Verweisen auf Begriffe werden Kommunikationen (die bereits in der Vergangenheit vernetzt waren) in der Gegenwart neu miteinander vernetzt. Es wird ein jeweils spezifisch rechtlicher/politischer Sinn erzeugt. (Sinn bedeutet: Verweisen auf anderes.) Kurz, ein Beobachter kann zwar erkennen, dass ein Akt wie das Erlassen eines Gesetzes beide Systeme gleichzeitig »betrifft«. Der Sinn, der sich daraus für Politik und Recht ergibt, war und ist jedoch nicht derselbe. Beide Systeme verfolgen unterschiedliche Programme. Die Politik operiert mit Zweckprogrammen (Um-zu-Konstruktionen dienen der Zweckverfolgung, dem Erreichen eines Ziels). Das Recht nutzt Konditionalprogramme (Wenn-dann-Konstruktionen: Jeder Sachverhalt wird an Bedingungen geknüpft. Mehrere Bedingungen können durch und/oder-Konstruktionen verknüpft werden.) Die Operationsweisen beider Systeme sind nicht aneinander anschlussfähig. Simpelstes Beispiel: Das Gericht kann kein Gesetz erlassen, die Politik kein Rechtsurteil sprechen. Dass Recht und Politik keine Einheit bilden, zeigt sich auch darin, dass sie in der Übergangsphase (16. bis 19. Jh.), in der sie sich voneinander und von der Kirche abgegrenzt haben und autonom wurden, kein einheitliches Symbol finden konnten, um die behauptete Einheit einheitlich zu erklären. Das Recht verweist auf die Geltung des Rechts. Der Geltungsbegriff umfasst sowohl die Rechtsgültigkeit des Gerichtsurteils als auch die Geltung der von der Politik erlassenen Gesetze. Also: beide Systeme. Die Politik verweist dagegen auf den Staat und damit auf die Gewaltenteilung zwischen Judikative (Rechtsprechung) und Legislative (Rechtsetzung; wobei auch die Exekutive der Politik unterstellt ist). (Dies schließt nicht aus, dass auch das Recht den Staatsbegriff benutzt.) Man sucht also Einheit und entdeckt Differenz. Die behauptete Einheit blieb zwangsläufig rätselhaft. (>> Fortsetung luhmaniac.de)
    Mehr anzeigen Weniger anzeigen
    1 Std. und 3 Min.
  • 95. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 431, K09
    Nov 12 2025
    Luhmanns Hypothese lautet, dass Politik und Recht zwei autonome, operativ geschlossene Funktionssysteme sind. In Abschnitt IV untersucht er hierfür weitere Anhaltspunkte. So geht er der Frage nach, wie Lobbyismus zu bewerten ist: Wie hoch ist der Einfluss von JuristInnen auf das politische System? Anmerkung: Das ist heute besser erforscht als zur Entstehungszeit des Buches vor rund 30 Jahren. In vielen Ländern gibt es Lobbyregister. Mit Studien belegen Nicht-Regierungsorganisationen regelmäßig, mit welchen Lobby-Etats Interessenverbände Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen. In Deutschland z.B. LobbyControl, auf EU-Ebene das Corporate Europe Observatory. Nicht selten werden ganze Textpassagen von externen »ExpertInnen« in Gesetzestexte übernommen, teils im Wortlaut. Ohne Zweifel ist der »legislative Fußabdruck« heute besser dokumentiert als in den 1990er-Jahren. Hauptauftraggeber für juristische (Lobby-)Aktivitäten sind Wirtschaftskonzerne, allen voran die Finanzlobby. Die Erforschung von Kontaktnetzwerken hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Netzwerk- und Diskursanalysen nehmen zu. Luhmanns Frage ist jedoch: In welchem Funktionssystem wird der juristische Einfluss tatsächlich wirksam? Die Entscheidung, einen von JuristInnen verfassten Text in ein Gesetz zu übernehmen, ist eine politische. Das Risiko, damit womöglich gegen geltendes Recht zu verstoßen, trägt der Gesetzgeber allein. JuristInnen mögen die Texte entworfen haben. Die Frage ist jedoch, ob sie überhaupt politische Kontakte pflegen. Häufig vermitteln »Politikberater« die juristische Expertise an die Politik weiter. Ausschlaggebend sind persönliche Beziehungen, um überhaupt Kontakt in Entscheidungskreise des politischen Systems zu erlangen. Juristische Expertise wird natürlich vorausgesetzt. Entscheidend ist jedoch, wie gut ein Akteur mit der Politik vernetzt ist. Eben da setzen LobbyistInnen an. Für die Politik ist zudem die Frage wichtig: Welche Bedeutung hat ein Interessenträger, der JuristInnen beauftragt mit dem Ziel, politischen Einfluss zu nehmen? Eine derartige »Verwendung« von Anwälten ist jedenfalls eher dem politischen System zuzuordnen als dem Rechtssystem. Kurz, der bloße Status »Jurist« ist als alleiniges Kriterium nicht aussagekräftig genug. Man kann damit eine Kommunikation nicht zweifelsfrei Politik oder Recht zuordnen. Wären Politik und Recht eine Einheit, müsste es umgekehrt denkbar sein, dass rechtsdogmatische Erfindungen innerhalb der Parteipolitik zum Thema werden können. Anhand der juristischen Beispielthemen »Anscheinsvollmacht« und »culpa in contrahendo« erscheint es jedoch unwahrscheinlich, dass der Gesetzgeber sich mit solchen juristisch zu entscheidenden Problemlagen befassen würde. Doch selbst wenn er es täte, ist anzunehmen, dass Gerichte derartige Problemstellungen systemintern weiterentwickeln würden. Nachdem der IV. Abschnitt die These von der operativen Geschlossenheit beider Systeme untermauert, will Luhmann im Folgenden überprüfen, ob diese These widerlegbar ist, sowohl von der politischen als auch von der rechtlichen Seite aus. Denn selbstverständlich sind die Kommunikationssysteme Politik und Recht füreinander offen – jedoch nur auf der kognitiven Ebene. Das bedeutet, beide Systeme sind füreinander Umwelt und nehmen jeweils Informationen aus der Umwelt auf. Verarbeitet werden solche »externen Fakten« jedoch systemintern, in operativer Geschlossenheit. Dies erfolgt anhand der inneren Codierung: Im Recht dreht sich alles um die Unterscheidungen von Recht/Unrecht sowie gleicher/ungleicher Fall. In der Politik läuft jede Entscheidung durch den Filter, ob sie mehr/weniger Macht bedeuten könnte. Dieses Verhältnis von operativer Geschlossenheit und kognitiver Offenheit bringt der Terminus »strukturelle Kopplung« zum Ausdruck. Strukturelle Kopplung wird in Kapitel 10 Thema sein. Darauf bereitet der IV. Abschnitt allmählich vor.
    Mehr anzeigen Weniger anzeigen
    58 Min.
  • 94. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 426, K09
    Oct 22 2025
    Welche Rolle spielt der Faktor Zeit für die Wahrnehmung des gesellschaftlichen Umgangs mit Recht? Operativ geschlossene Funktionssysteme wie Politik, Recht und Massenmedien entwickeln Eigenzeitlichkeiten. Das Tempo, in dem Entscheidungen getroffen werden, variiert von System zu System. Zugleich folgt jedes Funktionssystem einem zweiwertigen Code, der alle Entscheidungen anleitet. In der Politik ist dies die Frage: Regierung oder Opposition? (Eine Unter-Codierung der Unterscheidung: machtüberlegene/machtunterlegene Kommunikation.) Das Rechtssystem operiert entlang der Unterscheidung von Recht/Unrecht sowie gleicher/ungleicher Fall. Die Massenmedien wählen aus, ob sie informieren/nicht informieren, anhand der Frage: Ist der Sachverhalt neu? D.h.: Welcher Sachverhalt pro System ausgewählt wird, um erinnert oder für zukünftige Entwicklungen eingeschätzt zu werden (Antezipation), variiert ebenfalls. Gleiches gilt für die Fragen: Welche Unterscheidungen werden dabei zugrunde gelegt? Und in welcher normativen Form vollzieht sich der Entscheidungsfindungsprozess? Wenn Kommunikation systemübergreifend organisiert werden muss, fallen zeitliche Verzögerungen zwischen den Systemen besonders auf. Z.B.: Die Wirtschaft prescht vor – die Wissenschaft sammelt noch Daten aus der Vergangenheit. Besonders bedeutsam ist der Faktor Zeit im Verhältnis von Rechtsetzung durch den Gesetzgeber und Rechtsprechung durch Gerichte. Politik steht unter Zeitdruck. Sie managt Entscheidungsfindungsprozesse mit Machtkalkül: Entscheidungen werden beschleunigt – oder verzögert. Im Vergleich dazu agiert das Rechtssystem behäbig, insbesondere Gerichte. Hier muss jeder Einzelfall sorgfältig begründet werden. Zugleich sind potenzielle Auswirkungen auf gleichartige Fälle in der Zukunft mit einzuschätzen. Diese können die Struktur des gesamten Rechtssystems verändern. Es gibt also eine Zeitdifferenz im Umgang mit Recht: Dass Rechtsprechung »langsam« ist, wird durch die Möglichkeit »schneller« Rechtsetzung gesamtgesellschaftlich ausgeglichen. Wie das Verhältnis von Politik und Recht beobachtet und beschrieben wird, ist wiederum von der Präferenz der Massenmedien für Neues geprägt. Die Auswahl von Informationen anhand dieses Kriteriums bedeutet soziologisch eine Wahrnehmungstäuschung. Über neue Gesetze wird laufend berichtet, selten über ihre Auswirkungen/Nicht-Auswirkungen im Alltag. Luhmann spricht hier von »optischen Schwierigkeiten«, Politik und Recht als getrennte Systeme zu sehen. Die Fokussierung der Berichterstattung auf neue Gesetze dürfte dazu beigetragen haben, dass Politik und Recht lange Zeit als Einheit begriffen wurden, in der die Gesetzgebung hierarchisch über der Rechtsprechung zu stehen schien. Für die These, dass Politik und Recht zwei operativ geschlossene Systeme sind, spricht auch die Art und Weise, in der die Verwaltung gesetzliche Vorgaben »umsetzt«. Als Subsystem der Politik ist die Verwaltung an das Recht gebunden. In der Praxis managt sie ihre Aufgaben jedoch nicht juristisch, sondern: orientiert an politischen Zielvorgaben, in der Form eines Problem-Lösung-Verhaltens. Auf Umsetzungsprobleme reagiert der Gesetzgeber erst dann juristisch, wenn Gesetzesverstöße in größerem Stil auffällig werden, also eine Dauerdevianz (ständige Abweichung) vom Sollverhalten beobachtbar wird. Ein (unspektakulärer) Einzelfall löst noch keine Gesetzesänderung aus.
    Mehr anzeigen Weniger anzeigen
    1 Std. und 27 Min.
Noch keine Rezensionen vorhanden