Muss der Arbeitgeber eine Personalakte führen – und muss sie digital sein?
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Über diesen Titel
Herzlich willkommen zu einer neuen Folge von „Einfach Recht" deinem Podcast für aktuelle Themen aus dem Arbeitsrecht.
Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal. In dieser Folge räume ich mit einem weit verbreiteten Mythos auf: der angeblichen Pflicht zur digitalen Personalakte ab 2027.
In dieser Folge erfährst du:
Was eine Personalakte juristisch wirklich ist – und warum auch Schubladen und Excel-Listen dazugehören können
Ob ein Arbeitgeber im Privatsektor überhaupt verpflichtet ist, eine Personalakte zu führen – und was im öffentlichen Dienst gilt
Was in die Personalakte gehört – und was ausdrücklich nicht hineingehört
Ob die Personalakte digital geführt werden muss – und was sich ab 2027 durch die BVV tatsächlich ändert
Welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat bei der Einführung digitaler HR-Systeme hat
Was das Datenschutzrecht (§ 26 BDSG, Art. 32 DSGVO) für die elektronische Personalakte bedeutet
Welche Einsichts- und Auskunftsrechte Arbeitnehmer haben – auch nach Art. 15 DSGVO
Warum eingescannte Originale bei Kündigung und Aufhebungsvertrag nie das Original ersetzen
Hier erfährst du mehr:
🌐 www.kanzlei-wulf.de
📧 info@kanzlei-wulf.de
Bei Fragen diskutiere mit mir auf den sozialen Netzwerken, schreib mir deine Frage in den Kommentar oder per Mail.
Wenn dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung unterstützt. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen.
Vielen Dank –
dein Sandro Wulf von Einfach Recht
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