Muss der Arbeitgeber eine Personalakte führen – und muss sie digital sein? Titelbild

Muss der Arbeitgeber eine Personalakte führen – und muss sie digital sein?

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Über diesen Titel

Herzlich willkommen zu einer neuen Folge von „Einfach Recht" deinem Podcast für aktuelle Themen aus dem Arbeitsrecht.

Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal. In dieser Folge räume ich mit einem weit verbreiteten Mythos auf: der angeblichen Pflicht zur digitalen Personalakte ab 2027.

In dieser Folge erfährst du:

  • Was eine Personalakte juristisch wirklich ist – und warum auch Schubladen und Excel-Listen dazugehören können

  • Ob ein Arbeitgeber im Privatsektor überhaupt verpflichtet ist, eine Personalakte zu führen – und was im öffentlichen Dienst gilt

  • Was in die Personalakte gehört – und was ausdrücklich nicht hineingehört

  • Ob die Personalakte digital geführt werden muss – und was sich ab 2027 durch die BVV tatsächlich ändert

  • Welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat bei der Einführung digitaler HR-Systeme hat

  • Was das Datenschutzrecht (§ 26 BDSG, Art. 32 DSGVO) für die elektronische Personalakte bedeutet

  • Welche Einsichts- und Auskunftsrechte Arbeitnehmer haben – auch nach Art. 15 DSGVO

  • Warum eingescannte Originale bei Kündigung und Aufhebungsvertrag nie das Original ersetzen

Hier erfährst du mehr:
🌐 www.kanzlei-wulf.de
📧 info@kanzlei-wulf.de

Bei Fragen diskutiere mit mir auf den sozialen Netzwerken, schreib mir deine Frage in den Kommentar oder per Mail.

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Vielen Dank –
dein Sandro Wulf von Einfach Recht

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