Grundgesetz kurz & knapp Titelbild

Grundgesetz kurz & knapp

Grundgesetz kurz & knapp

Von: Grundgesetz Ultras ein Projekt des ZIVD e.V.
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Über diesen Titel

Unser Grundgesetz & kurz und Knapp -Podcast mit Thomas und Puke

Immer wieder wird unser Grundgesetz und seine einzelnen Artikel von Leuten willkürlich ausgelegt und umgedreht, um die falschen Interpretationen für ihre Zwecke zu nutzen.

Dem setzen wir jetzt etwas entgegen und versuchen mit unserem neuen Podcast “Grundgesetz kurz & knapp” für jeden verständlich und auf eine auf Humor basierende leichte Art , dies zu erklären.

Grundgesetz Ultras
Kunst Management & Leadership Ökonomie
  • Grundgesetz – Artikel 19 kurz & knapp
    Oct 12 2024

    Liebe Grundgesetz Freund*innen, es ist soweit, nicht die nächste Folge “Grundgesetz kurz & knapp” mit Artikel 19 ist on Air, nein die Letzte und wir sitzen hier mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Der Abschied fällt uns nicht ganz leicht, aber wir empfinden auch Freude über die tolle Zeit im Team und mit euch und sind stolz, das Projekt zu Ende gebracht zu haben, was für uns nur mit diesem tollen Team möglich war. Jetzt aber schluss mit Mimimiiii, es geht schließlich um wichtige Angelegenheiten in dieser Folge also um Artikel 19 Artikel 19

    1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

    Kurz! Grundrechte gelten für alle!Lange Rede, den Rest erklären euch ein letztes Mal,Puke und Thomas im Podcast, hört einfach mal rein.An dieser Stelle, sagen wir gemeinsam ein letztes mal tschüss und wünschen euch eine gute und stabile Zeit.Viele Solidarische Grüße Euer GGUltras TeamP.S.: Wir sehen uns natürlich weiter auf X & Co

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    5 Min.
  • Grundgesetz- Artikel 18 kurz & knapp
    Sep 29 2024

    Liebe Grundgesetz Freund*innen,

    Wir weinen nicht, ihr weint! Oder doch nicht? Folge 20, das bedeutet in 14 Tagen ist Feierabend, das Licht geht aus in der Podcast Küche “Grundgesetz kurz & knapp”...aber reden wir besser nicht drüber, kommen wir zu Artikel 18

    Artikel 18 - Die "Das geht zu weit"-Klausel** im Wortlaut Absatz 1

    1. Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte.

    Na, das klingt ja mal kompliziert, aber wir sind sicher, dass Thomas und Puke euch auch diesen Artikel so erklären, dass euch der Kopf noch mehr schwirrt (spaß).

    Nun ja, die letzten Folgen waren sicher schwer, wo doch der Abschied naht, aber fangen wir nicht noch mal davon an, hört rein und lernt.

    “Auch im Grundgesetz ist nicht alles Gold, was auf den ersten Blick glänzt!”

    Es gibt Stolperfallen, Ecken, Winkel und nichts kann man sich so hindrehen, wie man will.

    Ein Pech für Menschen, die die Demokratie und das Grundgesetz verhöhnen.

    Wir wünschen euch viel Spaß mit dieser Folge

    und wie immer einen schönen Sonntag, denn “kurz & knapp” gibt es nur an Sonntagen frisch auf den Tisch, wie die Aufbackbrötchen.

    Ein vorletztes Mal Tschüss und solidarische Grüße, sagt euch eure Ghostwriterin Frohlig und das GGUltras Team

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    4 Min.
  • Grundgesetz- Artikel 17 a kurz & knapp
    Sep 15 2024

    Liebe Grundgesetz Freund*innen, das ist doch unglaublich, zack September, Sommer vorbei und auch das Ende unseres Grundgesetz Podcast rückt immer näher. Darum möchten wir euch bitten, auch diese Episode unseres “Grundgesetz kurz & knapp” mit Puke und Thomas in vollen Zügen zu genießen. Denn sie haben sich viel Mühe gegeben, die Kurve vom “Meckern” (Petition) wieder hin zum “Wehrdienst” zu bekommen. Es geht nämlich u.a. um Benehmen in Uniform in Artikel 17a, also sozusagen der “Knigge” für Wehrdienstleistende. Artikel 17a

    Einschränkung der Grundrechte in besonderen Fällen (1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz), das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das Petitionsrecht (Artikel 17), soweit es das Recht gewährt, Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen, eingeschränkt werden.

    Den Artikel 17a könnt Ihr im gesamten auch hier nachlesen:Grundgesetz Artikel 17aAlso immer schön aufpassen, unser Grundgesetz hat nicht nur Schlupflöcher, sondern auch Ecken und Kanten.Wir freuen uns auf die nächste Folge und senden Euch bis dahin wie immer solidarische GrüßeEuer GGUltras Team

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    5 Min.
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