Die Juraflüsterer - der Jura-Podcast von Alpmann Schmidt Titelbild

Die Juraflüsterer - der Jura-Podcast von Alpmann Schmidt

Die Juraflüsterer - der Jura-Podcast von Alpmann Schmidt

Von: Alpmann Schmidt
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Über diesen Titel

Jura lernen unterwegs - mit Alpmann Schmidt! Das juristische Repetitorium aus Münster versorgt Euch mit allem Wissenswerten rund um das juristische Studium und die Examensvorbereitung. Eine interessante Mischung aus aktueller und examensrelevanter Rechtsprechung, Lerntipps, Prüfungssimulationen und vielem mehr erwartet Euch!Alpmann Schmidt
  • Wie begegnen wir den von Drohnen ausgehenden Gefahren?
    Dec 5 2025

    Nachdem immer häufiger Drohnen unbekannter Herkunft über Anlagen der kritischen Infrastruktur (z.B. Flughäfen, Kraftwerke) gesichtet werden, stellt sich die Frage, wie man mit den Drohnen verfährt. "Abschießen!" heißt es schnell. Aber wer? Und auf welcher rechtlichen Grundlage? Das erklärt Euch in dieser Folge Horst Wüstenbecker, Rechtsanwalt und Repetitor.

    In schriftlicher Form findest Du diesen Beitrag in der RÜ, Heft 12/2025.

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    12 Min.
  • Folge 61 - ÖR - Altersgrenze für Anwaltsnotare verfassungswidrig
    Oct 8 2025

    Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare scheiden aufgrund einer gesetzlichen Regelung zwingend mit Vollendung des 70. Lebensjahres aus dem Amt. Da sich die Verhältnisse seit Einführung der Altersgrenze massiv geändert haben, hält das BVerfG sie inzwischen für mit der Berufsfreiheit unvereinbar. Wie prüfungsrelevant die Entscheidung ist (sehr!), auf welche Punkte es ankommt und welche Rolle das Europarecht spielt, erklärt Dir das "Team Ö-Recht" bestehend aus Luisa Heithecker und Christian Sommer.

    Die Entscheidung zum Nachlesen: BVerfG RÜ 2025, 648

    Hier findest Du die von Christian angesprochene Entscheidung zur verbotenen Anwaltswerbung: BGH NJW 2017, 407


    Wenn Du Dich bei der Berufsfreiheit und weiteren Grundrechten auf den aktuellen Stand bringen willst: unser Skript "Grundrechte" hilft! Hier geht es zur Leseprobe und zu den Bestellmöglichkeiten: www.alpmann-schmidt.de/skript-grundrechte

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    26 Min.
  • Folge 60 - StrafR - "FUCK" als Rachetattoo ist schwere Körperverletzung
    Sep 4 2025

    Die Entscheidung für ein Tattoo sollte wohlüberlegt sein. Der BGH hatte sich kürzlich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem der Täter seinem Opfer diese Entscheidung auf sehr brutale Weise abgenommen hatte, indem er ihm aus Rache die Buchstaben "FUCK" unmittelbar oberhalb dessen Augenbraue tätowierte.Neben der Frage, ob die Verwendung einer Tätowiermaschine die Qualifikation des gefährlichen Werkzeugs erfüllt, enthielt der Fall auch ein Problem aus dem AT:Denn das Opfer hätte zwar die Möglichkeit gehabt, das Tattoo per Laser entfernen zu lassen – entschied sich jedoch dagegen, weil die Behandlung langwierig sowie schmerzhaft gewesen wäre und zudem seine finanziellen Möglichkeiten überstieg.Spannend ist das Urteil auch, weil der BGH hier eine zunächst als Ausreißer gewertete frühere Entscheidung bestätigt.

    RA Dr. Marc Reiß, Dezernatsleiter Strafrecht, Repetitor in den Kursen der AS-Zentrale in Münster und Dozent im K1-Klausurenkurs, lotst Euch durch die klausurrelevanten Eckpunkte der Entscheidung.

    Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2024, 683 und BGH RÜ 2017, 370

    Die neuen Definitionen zum Strafrecht sind da, ab sofort als Karteikarten zum effizienteren Lernen! Weitere Informationen dazu und Bestellmöglichkeiten findest Du unter www.alpmann-schmidt.de/definitionen-strafrecht

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    17 Min.
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zu langes Intro, zu langes Outro. gerne komplett weglassen. Die Werbung auch kürzer, ggf. an anderer Stelle. Die Musik nervt eher als dass sie Freude auf die Folge bereitet. Intros und outros waren vor 10 Jahren vielleicht modern.

Wenig interessante Gebiete dennoch verständlich erklärt.

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