Der Rücktritt des Einzeltäter § 24 Abs. 1 StGB Titelbild

Der Rücktritt des Einzeltäter § 24 Abs. 1 StGB

Der Rücktritt des Einzeltäter § 24 Abs. 1 StGB

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Über diesen Titel

In diesem Video geht es weiter im Strafrecht mit dem Rücktritt nach § 24 Abs. 1 StGB. Behandelt werden das Schema in der Klausur, Probleme wie die Denkzettelfälle, auf welchen Zeitpunkt abzustellen ist und wie das Rücktrittsverhalten auszusehen hat als auch die Basics, wie die Unterscheidung zwischen beendeter und unbeendeter Versuch. All dies wird anhand zahlreicher Beispiele erklärt.

Quellen:

Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht AT, 51. Auflage,

Satzger, Helmut Strafrecht AT Grundkurs Skript

Timestamps: 0:00 Intro

0:10 Überblick

1:57 Schema Rücktritt

2:48 Beispiel

3:30 Fehlgeschlagener Versuch

7:23 Problem: Zeitpunkt der Beurteilung

11:04 Abgrenzung beendeter Versuch und unbeendeter Versuch

12:30 Problem: Zeitpunkt der Beurteilung

14:04 Problem: Korrektur des Rücktrittshorizonts

17:05 Rücktrittsverhalten beim unbeendeten Versuch § 24 I Var. 1

17:52 Beispiel 1

20:32 Beispiel 2

22:02 Rücktrittsverhalten beim beendeten Versuch § 24 I Var. 2

22:37 Beispiel 1

23:50 Beispiel 2

25:08 Problem: Anforderungen an die Verhinderungshandlung § 24 I Var. 2

27:52 Ernsthaftes Bemühen um Vollendungsverhinderung § 24 I 2

30:42 Problem: Denkzettelfälle / außertatbestandliche Ziele

32:50 Freiwilligkeit

34:39 Problem: Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch

35:55 Meme

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