Der Rechtsstaat: Was zu beweisen wäre Titelbild

Der Rechtsstaat: Was zu beweisen wäre

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Über diesen Titel

Die Beweisaufnahme ist das Herzstück einer jeden strafrechtlichen Hauptverhandlung. Umso wichtiger ist hierbei die Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze. Prof. Martin Schwab berichtet über eine ungewöhnliche Beweisaufnahme vor dem Landgericht Magdeburg, an deren Ende ein Freispruch stand. Rechtsanwalt Artur Terekhov erteilt der Beweiserhebung aus sogenannten informellen Befragungen von Beschuldigten unter Verweis auf das oberste Schweizer Bundesgericht eine klare Absage. Und am Ende erläutert die Rechtsanwältin Dr. Sylvia Schwaben, warum man der Zeugenaussage eines Häftlings, der seinen Mitgefangenen gezielt ausfragt, durchaus mit Bedenken entgegentreten kann. (Wiederholung vom 2. Mai 2025)
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