5. Für ein humanes Strafrecht Titelbild

5. Für ein humanes Strafrecht

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Über diesen Titel

Fritz Bauer hatte stets das Präventionsprinzip im Strafrecht vor Augen: „Kein Vernünftiger straft, weil gefehlt wurde, sondern damit nicht mehr gefehlt werde.“ Strafrichter sollen nur noch nach vorne schauen, sonst nichts. Bauers Lebensthema in der Praxis ist dann jedoch – der Blick in die Vergangenheit. Wie passt das zusammen? Nutzte Bauer den Zuschauerraum in den Gerichten, um den vielen Mittätern und Verantwortlichen ihre Schuld vor Augen zu halten? Bestand die Prävention in der Auseinandersetzung mit der festgestellten Schuld der anderen?

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