Anhörungspflicht nach § 102 BetrVG - Auch im „Notbetrieb“ bleibt BR im Spiel Titelbild

Anhörungspflicht nach § 102 BetrVG - Auch im „Notbetrieb“ bleibt BR im Spiel

Anhörungspflicht nach § 102 BetrVG - Auch im „Notbetrieb“ bleibt BR im Spiel

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Über diesen Titel

Was gilt, wenn kurz vor Ausspruch einer Kündigung mehrere Betriebsratsmitglieder zurücktreten? In dieser Episode kläre ich, warum die Anhörungspflicht des Arbeitgebers auch bei einem sogenannten Restbetriebsrat fortbestehen kann – und wann eine Kündigung deshalb unwirksam ist.
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