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101. Lügendetektor als Beweismittel im Arbeitsgerichtsverfahren?

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Über diesen Titel

Schon Wilhelm Busch warnte: "Wer dir sagt, er hätte noch nie gelogen, dem traue nicht, mein Sohn!" Auch vor dem Arbeitsgericht besteht Wahrheitspflicht, auch wenn tagtäglich hiergegen verstoßen werden dürfte. Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn und sein Co-Host Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder befassen sich in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht mit der Frage, ob eine Partei eines Arbeitsgerichtsprozesses sich an einen Lügendetektor anschließen lassen darf, um dadurch zu belegen können, dass er die Wahrheit gesagt hat.

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